Wer jetzt mit dem Begriff Twitter nichts anfangen kann, möge sich auch gar nicht erst bemühen. Alle anderen können bei Interesse @wildwimwesten folgen.
Tatort: Nachrodt-Wiblingwerde
Es spricht: Johannes Illerhaus, immerhin Fraktionsvorsitzender der UWG und bis zum November 2009 auch deren Chef.
„Wer zwingt die Gemeinde, den Entwurf für den Etat 2010 so früh einzubringen?”, fragte Johannes Illerhaus (UWG).[Zitat aus Der Westen vom 8.2.2010]
Diese Frage möchte ich Ihnen, lieber Herr Illerhaus, natürlich gern beantworten, denn ich gehe davon aus, dass dieser Sachverhalt auch den meisten anderen Kommunalpolitikern gänzlich unbekannt sein dürfte. Lauthals Reden schwingen in den diversen bezahlten Gremien eines Rates ist nämlich in diesen Kreisen beliebt, während das Aufbauen von Sachkenntnis, die einem das lauthalse Stimmbandschwingen fachlich unterfüttern könnte, verpönt zu sein scheint. Wenn schon der Fraktionsvorsitzende keine Ahnung hat, wieso sollten die Fraktionssoldaten welche haben. Schließlich macht man doch seine Besten zu Chefs…
Zurück zur Frage, Herr Illerhaus. Wie gesagt, alle anderen Politblablagen dürfens auch lesen. Sie brauchen es ja niemandem zu erzählen…
Die Gemeindeordnung ist´s, Herr Illerhaus. Dieses niedliche Gesetzlein, das auch als Kommunalverfassung bezeichnet wird, weil es DAS Regelungswerk für die Kommune darstellt.
In dieser Gemeindeordnung, ich verwende folgend der Einfachheit halber die gebräuchliche Abkürzung GO (Das steht für Gemeindeordnung, Herr Illerhaus, nicht etwa für für Gesellschaftspolitische Offensive oder Große Opposition oder irgendeine andere hohle Phrase, die Ihnen als Politiker sicherlich geläufiger wäre.), findet sich der unscheinbare Paragraph 78. Dieser besagt, dass die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen habe (Abs. 1). Diese Haushaltssatzung wiederum beinhaltet die Festsetzung des Haushaltsplans (Abs. 2, Ziffer 1). Der Haushaltsplan enthält nach § 79 Absatz 1 alle für die Aufgabenerfüllung der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und notwendige Verpflichtungsermächtigungen für zukünftige Aufwendungen oder Auszahlungen. Absatz 3 bestimmt den Haushaltsplan zur Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde.
Bereits an dieser Stelle würde der Durchschnittsintelligenzler gemerkt haben, dass etwas, dass die Grundlage für etwas anderes darstellt, wohl zu Beginn dessen, dessen Grundlage es ist, vorliegen muss. Nun hat sich das Gesetzlein GO nicht auf den Durchschnittsintelligenzler verlassen, was, wie wir anhand der oben gestellten Frage erkennen können, als weise vorausgeschaut bezeichnet werden muss.
So bestimmt § 80 Absatz 5, dass die beschlossene (!) Haushaltssatzung spätestens (!) einen Monat vor (!) Beginn des Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde angezeigt werden soll. Merken Sie was? Ganz deutlich wird die GO dann in § 82, in dem sie die Gemeinde zur vorläufigen Haushaltsführung verdonnert, wenn die Haushaltssatzung zu Beginn des Haushaltsjahres eben noch nicht beschlossen, angezeigt und bekanntgemacht ist. Und diese vorläufige Haushaltsführung hat es in sich. In dieser Zeit darf die Gemeinde nur Aufwendungen entstehen lassen udn Auszahlungen leisten, zu denen sie verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Steuern dürfen nur nach den Sätzen des Vorjahres erhoben werden. Gemeinden in der Haushaltssicherung, und dazu gehörte Nachrodt in der Vergangenheit und mit dem neuen Haushalt 2010 auch wieder, unterliegen darüber hinausgehenden Beschränkungen.
Man kann es auf den Punkt bringen. Ohne fristgerecht rechtsgültigen Haushaltsplan ist ein gestaltendes Arbeiten in der Kommune nicht möglich. War das in dieser Form soweit verständlich, Herr Illerhaus? Es lohnt sich, auch einmal andere Paragraphen der GO zu lesen, als immer nur die §§ 33 und 45.
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Dieser Tage erhielt ich folgende Mail (gekürzt):
… besuchte ich zusammen mit meinem fünfjährigen Sohn den Marktkauf Nowak. Sie können sich vielleicht meine Überraschung vorstellen, als er plötzlich vor mir stand, zwei DVDs in der Hand und fragte: “Papa, warum ist die eine Frau nackt und warum hat die andere so rote Hände?” Er hatte aus rund 90 Zentimetern Höhe freien Blick auf und Zugang zu den abscheulichsten Horror-DVDs, nur zehn Zentimeter höher konnte er sich über das Erotik-Angebot informieren. Ich sprach an Ort und Stelle einen Verkäufer an. Dieser zuckte lediglich mit den Achseln und meinte, man hätte halt nur diese niedrigen Displays und könnte deshalb die FSK 18 Sachen nicht anders platzieren…
Der völlig zu Recht aufgeregte Vater schickte mir im Anhang noch das folgende Bild zu:
Da ich mir nicht vorstellen konnte, dass die ausgebufften Vollprofis aus dem Einzelhandel tatsächlich so ein laxes Verständnis von Jugendschutz haben sollten, schließlich betonen sie stets, alles von der Pieke auf erlernt zu haben und ganz ganz kompetent zu sein, verschaffte ich mir einen persönlichen Eindruck. Dabei stellte ich fest, der aufgeregte Vater hat Recht. Übelster Horror in maximal 90 Zentimetern Höhe. Unterhalb des obigen Bildrandes, also da wo auf dem Bild die silberfarbig lackierte Metallfläche ist, befindet sich der Fußboden. Die gesamte Höhe des Regales ist mit FSK 18 bepackt und damit an der höchsten Stelle für den durchschnittlichen Zehnjährigen jedenfalls auch noch problemlos einseh- und erreichbar. Richtig ist auch, dass das Regal insgesamt keine hinreichende Höhe bietet, um FSK 18 Titel für Minderjährige unzugänglich zu platzieren.
Tatsache ist aber, dass das Jugendschutzgesetz genau solches fordert, respektive das Zugänglichmachen untersagt und sanktioniert. Das Platzieren auf Blickhöhe von Fünfjährigen dürfte die Definition des Zugänglichmachens wohl unstreitig erfüllen. Erstaunlich dabei, dass offenbar noch keiner der ansonsten durchaus pingeligen Gesetzeshüter während eines Einkaufs im Marktkauf Nowak auf dieses Problem aufmerksam geworden ist. Da sich das Ganze in unmittelbarer Nähe eines Hauptganges abspielt, darf auch nicht abwiegelnd vermutet werden, man könne die Problematik leicht übersehen. Das Gegenteil ist der Fall!
Mal sehen, ob dieser Beitrag etwas Schwung in die Angelegenheit bringt…
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Nacky Luke freut sich, heute den ersten Gastbeitrag auf Wild Im Westen vorstellen zu können. Es ist schön zu sehen, dass es weitere engagierte Bürger in unserem Städtchen gibt, die sich die Zeit nehmen, durch unseren Informationsmonopolisten IKZ unterdrückte oder aus anderen Gründen stiefmütterlich behandelte Themen allgemeinverständlich aufzubereiten und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
In unserem heutigen Beitrag geht es um das gern verniedllichte Thema der Aufwandsentschädigungen für Kommunalpolitiker. Sie denken, soviel wird das schon nicht sein, was da an Geld fließt? Na, das ist wohl eine Frage der Definition des Begriffes “viel”. Recht ordentlich ist es auf jeden Fall. Bilden Sie sich selbst ein Urteil:
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Da wundere ich mich seit einigen Tagen, warum in meinem Feedreader nichts mehr von DerWesten.de auftaucht. Heute fand ich die Muße, dem Problem auf den Grund zu gehen und siehe da: DerWesten hat kurzerhand seine Feed-URLs verändert.
Warum wurden bisherige Abonnenten nicht wenigstens darüber unterrichtet? Warum müssen jetzt bisherige Abonnenten alle Abos neu anstoßen? Warum wurde nicht für den Bestand eine URL-Umleitung der alten URL auf die neue vorgenommen? Alles Techniken, denen man als Hobbyblogger schon nach relativ kurzer Lernphase an allen Ecken und Enden des Netzes begegnet.
Nur DerWesten, der Internetmoloch des größten deutschen Zeitungsverlages, kann das kleine Einmaleins nicht korrekt aufsagen. Peinlich, aber passend zur schwachen journalistischen Qualität im Übrigen. Und insofern konsequent. Glückwunsch!
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Ich kann aus eigener Anschauung zur letztwöchigen Party auf der Alexanderhöhe nichts sagen. Jemand, der nah dran war, schrieb mir über den toten Briefkasten seine Einschätzung und berichtete von seinen Erlebnissen. Ich beobachtete danach den IKZ und fand tatsächlich kein negatives Wörtchen zu Tropical Fruit, was sicher erforderlich gewesen wäre, wenn sich das folgende tatsächlich so zugetragen hat:
Ein freundliches Hallo, vielleicht wäre es mal berichtenswert, was hier am 13.11.09 in der Parkhalle los war.
Unter dem relativ harmlosen Namen “Tropical Fruit” verbirgt sich doch nichts anderes, als dass sich hunderte von Jugendlichen öffentlich dumm und dämlich saufen dürfen, Natürlich völlig legal, unser super Ordnungsamt der Stadt Iserlohn hat es ja genehmigt. Das es aber letztendlich lediglich darum geht, zu saufen, zu pöbeln, zu randalieren und im näheren Umkreis der Parkhalle die Anwohner zu terrorisieren, interessiert beim Ordnungsamt niemanden.
Wer es ausbaden darf, ist doch die Polizei, die die ganze Nacht damit beschäftigt ist, Strafanzeigen zu Sachbeschädigungen und Schlägereien aufzunehmen. Letztendlich bedauern kann man nur die Polizisten, welche personell völlig überfordert sind. Zu verhindern, dass die Jugendlichen betrunken sich ins Auto setzen und sich Strassenrennen rund um die Südstr/Alexanderhöhe, dazu ist die Polizei dann einfach personell nicht mehr in der Lage, obwohl es dringend angebracht wäre, hier Verkehrskontrollen durchzuführen.
Es bleibt nur zu hoffen, dass diese “Tropical Fruit” Party die letzte war. Im Iserlohner Kreisanzeiger wird man hierzu natürlich nichts nachteiliges lesen, schliesslich sind diese Sauf- und Randale Partys eine Goldgrube für die Iserlohner Brauerei.
Was sagt wohl der neue Mann an der Spitze der Ordnungsabteilung dazu?
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Nachdem zunächst schlimmste Befürchtungen hinsichtlich der Besetzung der Abteilungsleiterstelle im ehemaligen Ordnungsamt gerechtfertigt erschienen, kann mit der Berufung des Herrn Bühner in diese Position zumindest teilweise Entwarnung gegeben werden. Im Rathaus residieren nämlich weit verwegenere Möchtegernfürsten mit weit weniger stabilen Egos. Jederzeit wäre ein machtmissbrauchender John Wayne Verschnitt denkbar gewesen.
Christoph Bühner ist zwar nicht bar jeglicher Kritikwürdigkeit, aber jedenfalls geeignet, die Ordnungsabteilung dann auf einen besseren Weg zu bringen, wenn er sich nicht zu sehr von der Horde Einflüsterer, die es auch, aber nicht nur in der politischen Ecke der Stadt gibt, einreden lässt, was er tun und lassen soll. Außerdem sollte sich Herr Bühner bei der Beurteilung von Sachverhalten und Menschen, respektive ganz allgemein bei der Meinungsfindung etwas mehr Reflexion gönnen als dies in der Vergangenheit bisweilen der Fall war. Der gesunde Menschenverstand, den Herr Bühner zweifellos hat, benötigt zuweilen etwas Zeit, um sich in den Vordergrund seines Handelns zu drängen.
In diesem Sinne: Glückwunsch und gutes Gelingen!
P.S.: Wer sich wundert, dass hier noch nichts zur abgekarteten Stellenbesetzung der ersten Beigeordneten erschien: Geduld. Ich habe das nicht vergessen. Gleiches gilt für die angekündigten bilanzpolitischen Verschleierungsmaßnahmen des Herrn Kowalski! Ich habe auch das nicht vergessen…
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Gestern ist ein junger Motorradfahrer auf der Westfalenstraße in Iserlohn ums Leben gekommen. Er starb an den Folgen eines Zusammenpralls mit dem Auto eines 67-Jährigen. Soweit besteht noch Klarheit hinsichtlich der Fakten.
Liest man den Artikel des IKZ zum Geschehen, drängt sich einem der Verdacht auf, hier solle ein Vertreter der Iserlohner Haute Volee geschützt werden, denn es heißt [Zitat]:
Der junge Mann fuhr mit seinem Motorrad gegen 14.20 Uhr auf der Westfalenstraße stadtauswärts. Nach Augenzeugenberichten muss er mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein. Jedenfalls konnte er weder bremsen noch ausweichen, als ein 67-Jähriger mit seinem Audi die Westfalenstraße von der Schulstraße aus überqueren wollte. Mit voller Wucht raste der 19-Jährige in den Wagen. . Den Spuren an dem Auto und auf der Fahrbahn nach zu urteilen, prallte er aber nicht frontal in den Wagen, sondern hatte seine Maschine, eine Honda CBR 600, bereits quer gelegt und rutsche in die Beifahrerseite. Der Audi wurde durch die ungeheure Wucht des Aufpralls komplett herumgeschleudert.
Verkürzt: Ein 19-Jähriger fuhr mit stark (!) überhöhter Geschwindigkeit stadtauswärts, weshalb er einem 67-Jährigen, der die Westfalenstraße von der Schulstraße aus überqueren wollte, nicht mehr ausweichen konnte.
Schauen wir uns die Geschichte einmal Schritt für Schritt an:
Nach Augenzeugenberichten muss er mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein
Wieso wird auf Augenzeugenberichte verwiesen? Wenn er tatsächlich “stark überhöht” schnell gefahren ist, müsste man das am Getriebe des Motorrads nachvollziehen können. Welcher Gang war geschaltet?
Jedenfalls konnte er weder bremsen noch ausweichen… und: prallte er aber nicht frontal in den Wagen, sondern hatte seine Maschine, eine Honda CBR 600, bereits quer gelegt
Wenn er seine Maschine bereits quer gelegt hatte, spricht einiges dafür, dass er eben doch ein Ausweichmanöver versuchte. Und dieser Versuch scheint auch zu einem recht frühen Zeitpunkt eingesetzt zu haben, denn ein Motorrad bringt man nicht in einem Sekundenbruchteil in eine nicht den Fliehkräften entsprechende Richtung.
Endgültig interessant aber wird die ganze Geschichte, wenn man einen vom IKZ komplett unterschlagenen Fakt betrachtet:
Wer auf der Westfalenstraße fährt hat Vorfahrt!
Der Motorradfahrer hatte ganz eindeutig Vorfahrt. Und was soll das Geeiere, der 67-Jährige wollte “mit seinem Audi die Westfalenstraße von der Schulstraße aus überqueren”. Diese Formulierung soll nichts anderes als verschleiern, dass der 67-Jährige von der Schulstraße auf die Westfalenstraße Richtung Hemer abbiegen wollte und das leider auch tat. Der 67-Jährige missachtete also ganz konkret die Vorfahrt des Motorradfahrers.
Und noch eines ist in diesem Zusammenhang interessant: Von der Einmündung Schulstraße aus, kann man die Westfalenstraße stadteinwärts bis zum Steakhaus Pavic, mithin gute 300 (!) Meter weit frei überblicken. Insgesamt ergibt sich in beide Richtungen ein freies Sichtfeld von nahezu einem halben Kilometer. Hinzu kommt, dass die Westfalenstraße am Sonntag nur wenig Verkehr aufweist, also in keinerlei Hinsicht eine unübersichtliche Verkehrslage in die Argumentation eingebracht werden kann.
Will diese ganzen Unterschlagungen vielleicht einmal ein Mitarbeiter des IKZ erklären?
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