Die Problemstellung:
Dr. Ahrens wird Bürgermeister. Damit ist die Stelle des ersten Beigeordneten frei. Der erste Beigeordnete ist der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters (§ 68 GO) und wird vom Rat bestellt. Auf diese Stelle wollte man nun offenbar Kathrin Brenner, die Ressortleiterin Soziales hieven. Die Gemeindeordnung sagt jedoch, dass mindestens einer der Beigeordneten die Befähigung zum Richteramt bzw. den höheren Verwaltungsdienst haben muss (§ 71 GO). Das war bisher mit Dr. Ahrens gegeben. Dieser ist als Bürgermeister aber nicht mehr Beigeordneter.
Um Kathrin Brenner nun dennoch auf den Posten der ersten Beigeordneten zu hieven, dachten sich die Rathausverantwortlichen hier läge ein Fall des § 129 GO, der sog. Experimentierklausel vor. Mit der Begründung, der Bürgermeister sei ja seinerseits mit den entsprechenden Voraussetzungen ausgestattet, wollte man vom Innenministerium die Freigabe erhalten, den Posten des ersten Beigeordneten frei nach gusto zu besetzen. Das Innenministerium lehnte dieses ab. Zu Recht. Jetzt will man Rechtsamtsleiter Bartels in den Verwaltungsvorstand hieven, um formal die Voraussetzungen zu erfüllen. Bartels hat nämlich die Befähigung zum Richteramt.
Viele Problemstellungen tun sich in diesem Gesamtzusammenhang auf.
Iserlohner Besonderheiten, oder: Schilda ist überall
Die Problematik „Erste Beigeordnete“ ist nur eine von mehreren Merkwürdigkeiten in der Iserlohner Führungsetage. Ich will mal versuchen, das ganze verständlich aufzudröseln:
Beigeordnete oder nicht Beigeordnete – Das ist hier die Frage
Nach § 71 GO legt der Rat die Zahl der Beigeordneten im Rahmen der Hauptsatzung fest. Das hat auch der Iserlohner Rat getan und die Zahl der Beigeordneten auf ZWEI festgesetzt (§ 12 Hauptsatzung). Der eine Beigeordnete, zugleich der erste, war bislang Dr. Ahrens. Der zweite Beigeordnete ist Kämmerer Friedhelm Kowalski. Es ist nun also ein Beigeordneter neu zu besetzen. Dazu sagt § 71 GO: „Die Stellen der Beigeordneten sind auszuschreiben.“
Eine interne Mauschelei, die in der Besetzung mit Kathrin Brenner als erste Beigeordnete endet, ist damit ausgeschlossen. Anders sähe es aus, wenn Kathrin Brenner Beigeordnete wäre, was sie gar nicht ist, worüber aber in der örtlichen Journaille hinweggesehen wird. Auch Ressortleiter Knops ist übrigens kein Beigeordneter.
Der Verwaltungsvorstand, den es so gar nicht gibt
Schauen Sie sich diese Abbildung an. Sie zeigt angeblich den Iserlohner Verwaltungsvorstand. Ich habe mir erlaubt, einige grafische Hinweise anzubringen:

Quelle: iserlohn.de
Auch hier lohnt ein Blick ins Gesetz. Dort steht nämlich: „Sind Beigeordnete bestellt, bilden Sie zusammen mit dem Bürgermeister und dem Kämmerer den Verwaltungsvorstand.“ (§ 70 GO) Sie sehen? Zum Verwaltungsvorstand gehören die Beigeordneten, der Bürgermeister und der Kämmerer. Daraus können Sie zwei interessante Informationen entnehmen:
- Kathrin Brenner und Klaus Peter Knops sind keine Mitglieder des Verwaltungsvorstandes, obwohl die obige Abbildung anderes behauptet und auch die tägliche Praxis eine andere ist. Wider das Gesetz im übrigen…
- Friedhelm Kowalski hätte nicht zum Beigeordneten bestellt werden müssen, denn a) wäre er nach 70 GO auch ohne Beigeordnetenstatus Mitglied im Verwaltungsvorstand gewesen und b) schreibt 71 GO nur für kreisfreie Städte vor, dass der Kämmerer Beigeordneter sein muss, sowie c) hätte man beide Beigeordnetenstellen frei gehabt und jetzt nicht solche Probleme. Stellt sich also die Frage, warum man den Lebenszeitbeamten Kowalski dennoch zum Beigeordneten erhoben hat, wo es doch nach Kommunalrecht überhaupt nicht erforderlich war. Das wird doch wohl nichts mit der Bezahlung zu tun haben? Wollte man Kowalski am Ende lediglich in die im Vergleich zur A-Besoldung höheren Besoldungsstufen der Klasse B hieven? Zu welches Volkes Nutzen, bitte?
Nach Ahrens Wahl zum Bürgermeister wollte die CDU offenbar ihren Einfluss sichern und entsprechend wenigstens die Position des ersten Beigeordneten besetzen. Das hätte sie natürlich mit Kowalski tun können. Ahrens Beigeordnetenstelle wäre ausgeschrieben und mit einem entspreched befähigten Mann/Frau besetzt worden. Alles in Ordnung.
Die CDU wollte aber offensichtlich lieber Kathrin Brenner auf den Posten heben. Blöd, denn sie ist keine Beigeordnete und kann den einzig vakanten Beigeordnetenposten mangels formaler Qualifikation nicht einnehmen. Was tun?
1. Experimentierklausel beantragen – fehlgeschlagen.
Immerhin ist ja Ahrens qualifiziert, dann braucht es Brenner nicht zu sein, so die Argumentation. Hätte man sich 129 GO vor der Antragstellung einmal angesehen, hätte man sich den Antrag sparen können, denn dort steht: „Zur Erprobung neuer Steuerungsmodelle und zur Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung … kann das Innenministerium im Einzelfall zeitlich begrenzte Ausnahmen … erlassen.“ Man wird das beabsichtigte Pöstchenschieben auf bestimmte Personen im Iserlohner Rathaus nicht im Ernst als „Erprobung neuer Steuerungsmodelle“ oder gar als „Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung“ verbrämen wollen. Oder etwa doch?! Im Übrigen ist nicht die Rede davon, dass Brenner mit der finanziellen Höherstufung in den Beigeordnetenstatus auch andere Tätigkeitsbereiche übernehmen soll. Von daher stellt sich auch hier die Frage: Wo läge der Nutzen der Iserlohner Bevölkerung in der Besserbezahlung der Kathrin Brenner?
2. Rechtsamtsleiter Stefan Bartels in den Beigeordnetenstatus hieven.
Das ist im Moment wohl der bevorzugte Weg, der allerdings ebenso kritisch zu betrachten ist. Denn erstens ist eine Beigeordnetenstelle grundsätzlich auszuschreiben und es ist fraglich, ob ausgerechnet Stefan Bartels am Ende in einer fairen Wettbewerberauswahl obsiegen kann. Es sei denn, das Ganze wäre ein abgekartetes Spiel in bester Berlusconi-Manier. Zweitens stellt sich die Frage, welchen Fachbereich Stefan Bartels denn übernehmen soll. Etwa das Baudezernat? Wer leitet dann das Rechtsamt? Oder anders gefragt: Wenn der Rechtsamtsleiter in der Lage ist, zusätzlich z.B. das Baudezernat zu leiten, warum hat man diese Lösung nicht schon seit Jahren umgesetzt? Man könnte so bereits erhebliche Mittel gespart haben. Und drittens sollte sich die Rathausführung fragen, ob es nicht durchaus als ganz mieser Stil bezeichnet werden könnte, dermaßen zielgerichtet die persönliche Begünstigung einer einzelnen Bediensteten voran zu treiben. Vorsichtig formuliert…
Weiterhin muss bedacht werden, dass das unnötige Heraufheben des Stefan Bartels in den Verwaltungsvorstand und die darauf folgende Wahl der Kathrin Brenner zur erste Beigeordneten nur dann möglich ist, wenn die Hauptsatzung der Stadt Iserlohn geändert wird. Denn dort steht, wie bereits gesagt, drin, dass die Zahl der Beigeordneten auf ZWEI festgesetzt ist. Wir rechnen nochmal nach: Kowalski: 1; Bartels (in spe): 2; Brenner: 3
Hoppla, eine zuviel. Natürlich kann die Hauptsatzung der Stadt Iserlohn nach 7 GO jederzeit geändert werden. Das allerdings nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.
Bringen wir die Frage kurz auf den Punkt. Wieso, also zu welchen Volkes Nutzen sollte die Mehrheit der Ratsmitglieder eine Änderung der Hauptsatzung beschließen, die einzig und allein den Sinn hat, Kathrin Brenner in das Amt der ersten Beigeordneten heben zu können? Zumal mit einer dritten Beigeordnetenstelle die Kosten für die Iserlohner Bevölkerung steigen und ein Nutzen ansonsten nicht erkennbar ist.
Warum geht man nicht den korrekten Weg? Dieser ist ganz einfach: Schreibt die Stelle vom Ahrens aus und besetzt sie neu. Die Kosten bleiben die gleichen, die Strukturen auch. Natürlich haben vorhandene Akteure keinerlei persönlichen Nutzen aus dieser Vorgehensweise. Aber, das spielt doch bestimmt keine Rolle bei einer sachgerecht neutralen Ratsentscheidung, oder etwa doch?
Die Iserlohner Bevölkerung sollte sich das Treiben ihrer gewählten Vertreter in den nächsten Wochen also ganz genau ansehen…